Dresden (SN) – Corona-Aktuell 21.05.2021: Neue Quarantäneregeln ab 25. Mai – Landeshauptstadt erlässt neue Allgemeinverfügung zur Absonderung
Die Landeshauptstadt Dresden erlässt eine neue Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen. Sie ist gültig ab Dienstag, 25. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 4. Juli 2021. Was ändert sich:
Folgende enge Kontaktpersonen sind von der Quarantäne befreit:
Vollständig Geimpfte ab Tag 15 nach der letzten Impfung; Personen, die bereits eine PCR-bestätigte Infektion (Genesene) und eine Impfung hinter sich haben (hier gibt es keine zeitliche Einschränkung) und Genesene, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine mittels PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag. Voraussetzung ist hier, dass bei der positiv getesteten Person, zu der enger Kontakt bestand, keine besorgniserregende Virusvariante, mit Ausnahme der britische Variante B.1.1.7, nachgewiesen wurde. Die enge Kontaktperson ist verpflichtet, unverzüglich den Nachweis der vollständigen Impfung oder der vorangegangenen Infektion gegenüber dem Gesundheitsamt zu erbringen. Sie muss nicht, wie vorher gefordert, eine Quarantänebefreiung von Seiten des Gesundheitsamtes abwarten.
Positiven Schnelltest immer mit PCR-Gegenprobe bestätigen
Positiv getesteten Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion per Schnelltest feststellen, sind ab sofort verpflichtet, eine PCR-Gegenprobe durchzuführen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne zu bleiben. Nur ein PCR-Nachweis gilt künftig auch als Genesenen-Nachweis. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch vollständig Geimpfte, positiv getestet werden. Hier gilt es, eine Infektion immer mit einem PCR-Test abzuklären. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind die Verhaltensmaßgaben für positiv getestete Personen zu beachten.
Positiv Getestete genauso wie enge Kontaktpersonen sollten vor Beendigung der Quarantäne immer einen professionellen Antigenschnelltest durchführen, um das Risiko einer Infektiösität zu mindern. Zu Testzwecken ist es erlaubt, die eigene Häuslichkeit zu verlassen.
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Landeshauptstadt Dresden
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