Dresden – Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremden? Das betrifft 0,4 Prozent der Wohnungen in Dresden

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – 1 150 bis 1 300 Wohnungen in Dresden – das sind 0,4 Prozent des gesamten Wohnungsbestands in der Landeshauptstadt – werden als Ferienwohnungen genutzt und gelten damit als potenziell zweckentfremdet. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Forschungsinstituts Empirica AG. Sie haben im Auftrag der Stadt private Unterkünfte analysiert, die auf Internetportalen wie Airbnb und Fewo-direkt inseriert werden. Betroffen seien laut Empirica überwiegend Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen. Das Gutachten der Empirica AG ist unter www.dresden.de/wohnen veröffentlicht.

Die als Ferienwohnungen genutzten Wohneinheiten konzentrieren sich räumlich vor allem auf die zentralen und touristisch attraktiven Stadtteile: die Altstadt (3,6 Prozent des Wohnungsbestandes) sowie die Äußere und die Innere Neustadt (2,1 bzw. 1,6 Prozent). Belege für Wohnungsmarkt-Verzerrungen durch die angebotenen Ferienwohnungen oder kleinräumige Auswirkungen auf Dresdner Nachbarschaften fanden die Experten nicht. Allerdings hat die Anzahl der Ferienwohnungen zwischen 2017 und 2019 stadtweit um 300 Wohnungen zugenommen. Das entspricht einem Anstieg um 50 Prozent.

Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, erklärt: „Dass unsere Stadt Gäste und Touristen aus aller Welt anzieht, freut uns natürlich. Der Reiz Dresdens liegt gerade in den kurzen Wegen. Hier kann man gleichzeitig gut leben, arbeiten und wohnen. Das soll auch in Zukunft so sein“. Die Bürgermeisterin plädiert deshalb für ein Frühwarnsystem: „Die Stadt wird regelmäßig ein wachsames Auge auf eine mögliche Zweckentfremdung von Wohnraum werfen. Sollte immer mehr Wohnraum durch Umwidmung verloren gehen, werden wir mit der Landesregierung über ein Zweckentfremdungsverbot sprechen.“

Derzeit haben die Städte und Gemeinden in Sachsen keine rechtliche Handhabe, um eine Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen zu verhindern. Dafür wäre eine Landesvorschrift erforderlich. Diese müsste auch genau definieren, unter welchen Umständen Wohnraum als zweckentfremdet gilt. Nach den Empirica-Forschern liegt dies vor, wenn eine Wohnung mindestens 90 Tage pro Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird.
Ein generelles stadtweites Verbot lehnt Dr. Kristin Klaudia Kaufmann jedoch ab: „Es geht darum, die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnraum zu sichern und den typischen Charakter und Charme der Stadtteile zu bewahren. Deshalb sollte das Zweckentfremdungsverbot auf Stadtteilebene ansetzen. Ein Riegel sollte zu allererst in Stadtteilen vorgeschoben werden, in denen viele Ferienwohnungen vorhanden und die Mieten überdurchschnittlich hoch sind.“

Weitere Informationen: www.dresden.de/wohnen
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