Eisenach – Corona-Verordnung: Kontaktdaten der Museumsbesucher müssen erfasst werden

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Eisenach - Eisenach (TH) – Corona-Verordnung: Aufgrund der neuen „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“ muss das Thüringer Museum die Kontaktdaten der Besucher erfassen und für die Dauer von vier Wochen aufbewahren.

Erfasst werden Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs und Beginn/Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Im Stadtschloss übernimmt die Datenerfassung die Tourist-Information.

***
Stadt Eisenach

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com