Auch in Kindertageseinrichtungen dürfen keine regulären Betreuungsangebote stattfinden. Grundlage ist die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis. An Kitas und besagten Schulen findet eine Notbetreuung statt.
Zu allen weiteren Änderungen, die sich durch das neue Infektionsschutzgesetz ergeben, informiert die Kreisverwaltung, sobald das Land Rheinland-Pfalz die angekündigte neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht hat.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz