Landeshauptstadt Saarbrücken hat qualifizierten Mietspiegel fortgeschrieben

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Landeshauptstadt Saarbrücken hat qualifizierten Mietspiegel fortgeschrieben – Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihren zum 1. Januar 2024 veröffentlichten ersten qualifizierten Mietspiegel an die aktuelle Preisentwicklung angepasst.

Der fortgeschriebene Mietspiegel gilt seit Donnerstag, 1. Januar 2026. Die aktuellen Werte sind auch im Online-Mietspiegel-Rechner hinterlegt, der unter www.saarbruecken.de/mietspiegel zu finden ist.

Wichtige Orientierungshilfe auf dem Mietwohnungsmarkt

Welche Vergleichsmiete ist laut Mietspiegel für welche Wohnung in Abhängigkeit von Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes und verschiedenen Ausstattungsmerkmalen an einem bestimmten Standort im Saarbrücker Stadtgebiet ortsüblich? Diese Frage beantwortet der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Saarbrücken. Er sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt und soll so auch dazu beitragen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

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Fortschreibung des Saarbrücker Mietspiegels zum 1. Januar 2026   

Qualifizierte Mietspiegel müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuch nach zwei Jahren an die aktuelle Marktlage angepasst und nach vier Jahren komplett neu erstellt werden. Dementsprechend hat die Landeshauptstadt ihren Mietspiegel nun auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland über die letzten 24 Monate aktualisiert.

Lokale Akteure wurden einbezogen

Die Fortschreibung des Saarbrücker Mietspiegels erfolgte in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Mieterbundes und der Mieterhilfe sowie von Haus & Grund und dem Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Unterstützt wurden die Verwaltung und die lokalen Akteurinnen und Akteure wie schon bei der erstmaligen Erstellung vom Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg.

Entsprechend dem Verfahren zur Erstellung des ersten qualifizierten Mietspiegels der Landeshauptstadt wurde auch die Fortschreibung von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarkts anerkannt und vom Saarbrücker Stadtrat in der Sitzung von Dienstag, 4. November 2025, beschlossen.

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Allgemeine Hinweise zur Anwendung des Saarbrücker Mietspiegels

Das Hauptanwendungsfeld für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren im frei finanzierten Mietwohnungsbau. Mit dem Mietspiegel kann für jede Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt werden. Bei Neuvermietungen ist der Mietspiegel nicht bindend.

Weitere Informationen

Der Mietspiegel zum Download, der Online-Mietspiegel-Rechner sowie weiterführende Informationen sind online unter www.saarbruecken.de/mietspiegel abrufbar.

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Text: Landeshauptstadt Saarbrücken

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