Landkreis Rotenburg (Wümme) – Corona-Aktuell 05.03.2021: Neue Allgemeinverfügung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Rotenburg-Wümme -.jpgLandkreis Rotenburg (Wümme) (NI) – Corona-Aktuell 05.03.2021: Der Landkreis hat seine bestehende Allgemeinverfügung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne überarbeitet und um Vorschriften zu den Antigen-Tests, den so genannten Schnelltests ergänzt. Bei einem positiven Ergebnis ist die Person verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen zu lassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 8. März in Kraft.

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Verordnung die Abgabe von Antigen-Selbsttests an Laien geregelt, da die Schnelltests ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darstellen. Diese werden bereits jetzt von medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Der Landkreis hat jetzt seine Allgemeinverfügung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne und die dazu gehörigen Merkblätter angepasst und um einen Punkt zu den Antigen-Tests ergänzt.

Neu ist, dass Personen, bei denen erstmalig ein Antigen-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist verpflichtet sind, den Nachweis umgehend durch eine Testung im PCR-Verfahren überprüfen zu lassen. Dazu soll sofort nach dem Vorliegen des Testergebnisses Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen werden. Dieses Verfahren gilt für Antigen-Tests, die durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden und auch für Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch medizinische Laien, den so genannten Selbsttests.
Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses soll sich die Person soweit möglich in Selbstisolierung begeben und ihre Kontakte konsequent reduzieren. Ferner ist umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen.

Die Allgemeinverfügung und die Merkblätter sind unter www.lk-row.de/vorschriftencorona zu finden.

Das Land erarbeitet zurzeit eine zentrale Teststrategie bezogen auf das Angebot, sich perspektivisch einmal wöchentlich per Schnelltest testen zu lassen. Die bestehenden Testkapazitäten werden zunächst für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt, das Land ist in Gesprächen mit Ärzten, Apothekern, Arbeitnehmern und weiteren Akteuren. Die Teststrategie soll dann Schritt für Schritt umgesetzt werden.

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