Rheinland-Pfalz – Corona-Pandemie – FAQs zum Departement Moselle jetzt auch in französischer Sprache

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Staatskanzlei in RLP -Rheinland-Pfalz – Corona-Pandemie: Die Bundesregierung hat das französische Departement Moselle am 28. Februar 2021 als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Seit Dienstag, 02. März 2021, 00:00 Uhr gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise im Departement Moselle aufgehalten haben. Durch eine kurzfristige Änderung der rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung wird es hinsichtlich der Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger geben.

„Unser Ziel ist es, den Alltag der Menschen im Grenzraum, den wir seit Jahrzehnten als gemeinsamen Lebens- und Arbeitsraum empfinden, so wenig wie möglich einzuschränken,“ erklärte die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatssekretärin Heike Raab. Alle wichtigen Fragen, die sich vor allem für Grenzpendler und Grenzgänger ergeben, sind daher unter https://corona.rlp.de/de/service/faqs/ aufgelistet und beantwortet. Diesen Service gibt es nun auch in französischer Sprache.

„Für mich ist das eine Sache des Respekts und Ausdruck der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren französischen Freunden“, so Staatssekretärin Heike Raab.

Die Einstufung erfolgte, da im Departement Moselle insbesondere die südafrikanische Virus-Variante auffällig häufig nachgewiesen wird und verbreitet ist. Ohne Ausnahme gilt daher eine Test- und Nachweispflicht sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten bereits bei Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Als Nachweis zur Vorlage eines negativen Tests bei Einreise nach Rheinland-Pfalz reicht ein Antigen-Schnelltest. Berufspendlerinnen und –pendler benötigen zudem einen Nachweis des Arbeitsgebers über die berufliche Tätigkeit und das im Unternehmen umgesetzte Hygienekonzept.

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Staatskanzlei in RLP