Harnstoff kommt unter anderem als Vorprodukt zur Herstellung von Holzleimen zum Einsatz. Harnstoff ist kein Gefahrstoff. Er ist als schwach wassergefährdend eingestuft und gilt als leicht biologisch abbaubar.
Aufgrund der ausgetretenen Menge und der Verdünnung im Rhein ist nicht von einer Gefährdung von Wasserorganismen auszugehen.
Die zuständigen Behörden sind informiert. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat vorsorglich eine Rheininformation an die Rheinanlieger herausgegeben.
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BASF SE