Ludwigshafen –Ein 10-jähriger Junge aus Ludwigshafen musste am Samstag in den frühen Abendstunden lernen, dass ein Diebstahl eben nicht unter seine Privatsphäre fällt und daher sehr wohl von der Polizei verfolgt wird.
So hatte der Junge in einem Drogeriemarkt großzügig Spielzeug im Wert von über 100 Euro in seinen Rucksack verstaut, ohne die Gegenstände bezahlen zu wollen. Gegenüber den eingesetzten Beamten bezog er sich dann tatsächlich auf den Schutz seiner Privatsphäre und verweigerte jegliche Angaben zum Sachverhalt.
Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.
Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.