Mainz – 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO): Kirchengemeinden müssen Gottesdienste nicht bei Stadt Mainz anmelden…

… wenn diese via Internet, Mitteilungsblatt oder einer sonstigen geeigneten Form bekanntgegeben wurden.

Nachrichten-aus-Mainz-am-Rhein-RLP-Mainz – (rap) In der Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) findet sich aktuell eine Anzeigepflicht für Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen bei Gottesdiensten. §5 Absatz 2 lautet nun: „Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden sind der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekannt zu geben, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden.“ Dies führte dazu, dass sich mittlerweile etliche Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften bei der Stadt Mainz meldeten und ihre Gottesdienste und Zusammenkünfte anzeigten.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz erläutert, dass dies jedoch nicht notwendig sei: „Wir möchten die Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften darauf hinweisen, dass Zusammenkünfte auch in sonstiger geeigneter Form bekanntgegeben werden können, etwa indem beispielsweise die Termine der nächsten Gottesdienste und anderen Gemeindeveranstaltungen – soweit diese nach der 15. CoBeLVO zulässig sind – auf der Internetpräsenz, in Schaukästen, im Mitteilungsblatt oder auf sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungsarten der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht werden. Es betrifft auch nur Zusammenkünfte, bei denen sich die Teilnehmenden persönlich begegnen. Wir benötigen als Behörde also nicht von jeder Gemeinde eine Anzeige, wenn ein Gottesdienst oder eine Zusammenkunft bereits in deren Mitteilungsblatt oder im Internet zu finden ist“, so Matz.

Gleichzeitig weist die Ordnungsdezernentin darauf hin, dass seit dem 25. Januar 2021 in Gottesdiensten die Pflicht zum Tragen von OP-, FFP2- oder KN95-Masken besteht und appelliert an alle, sich an diese Regeln zu halten. „Nur wenn wir uns weiter gemeinsam anstrengen und die Vorgaben einhalten, können wir diese harte und schwierige Zeit hoffentlich bald hinter uns lassen“, sagt Manuela Matz.

Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz

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