Mainz – Bundesamt für Verbraucherschutz: Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol aus der Hanfpflanze bislang nicht verkehrsfähig

„Report Mainz“ berichtet heute (12.3.), 21.45 Uhr im Ersten.

Aktueller TV-Tipp -Mainz – In Deutschland sind zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel mit dem Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) im Handel, die offenbar nicht verkauft werden dürfen. Das haben Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ ergeben.

Die EU-Kommission beurteilt CBD als „Novel food“, als „neuartiges Lebensmittel“. Dieser Stoff muss deshalb zugelassen werden. Vorher dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nicht verkauft werden. Auf Anfrage von „Report Mainz“ teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit: „Da diese Zulassung bisher nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse nach unserer Auffassung bislang nicht verkehrsfähig. Dem BVL ist derzeit keine legale Möglichkeit bekannt, Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol auf den Markt zu bringen.“

In den vergangenen zwei Jahren haben Hersteller in Deutschland trotzdem mindestens 90 Nahrungsergänzungsmittel mit CBD auf den Markt gebracht. Das zeigt eine Anfrage von „Report Mainz“ bei allen 16 zuständigen Ministerien der Bundesländer. Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert das: „Ich finde es sehr problematisch, wenn jede Menge Hersteller versuchen, derartige Produkte in den Markt zu drücken. Das ist im Prinzip ein Vorführen des Rechtsstaates und das können wir uns eigentlich nicht bieten lassen.“

Für Gesundheitswissenschaftler Prof. Gerd Glaeske von der Universität Bremen sind die Kontrollen das Problem, für die die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Diese erfolgten nur stichprobenartig. „Der Verbraucherschutz ist da sehr durchlöchert. Diese Mittel werden weiter verkauft, die Gefährdung für den Verbraucher ist da. Insofern habe ich nicht den Eindruck, dass diese Überwachung ausreichend funktioniert.“

Die Nahrungsergänzungsmittel mit CBD werden etwa als Öle oder Tabletten verkauft. Die Produkte sollen zum Beispiel schmerzlindernd und entzündungshemmend wirken. Wissenschaftler, wie die Ärztin Prof. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, bezweifeln das: „Es wird im Moment viel versprochen, was wissenschaftlich nicht belegt ist. Das ist unseriös. So darf man Nahrungsergänzungsmittel nicht bewerben. Es sind Medikamente und Arzneimittel, die zu einer Krankheitsverbesserung führen, nicht Nahrungsergänzungsmittel.“

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