Mainz – Maifeiertag: Ausgangssperre wird kontrolliert

Nachrichten-aus-Mainz-am-Rhein-RLP-Mainz – (rap) Der Maifeiertag steht vor der Tür – daher weisen Polizei und Ordnungsbehörden drauf hin, dass die Einhaltung der aufgrund der hohen Inzidenz von 22.00 bis 5.00 Uhr gültigen Ausgangssperre kontrolliert wird. Insbesondere die in der Nacht vom 30. April bis 1. Mai üblichen Zusammenkünfte („Hexennacht“) sind definitiv kein triftiger Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre.

Es können teilweise hohe Bußgelder fällig werden: Bei unzulässigen Ansammlungen etwa ist mit 100 Euro je Teilnehmer und 500 Euro für einen etwaigen Organisator zu rechnen. Wenn Alkohol im Spiel ist drohen weitere 100 Euro für den Konsumenten und 500 Euro für jene Person, welche ausschenkt.

Dies alles gilt – auch außerhalb von 22.00 bis 5.00 Uhr – zugleich für private Zusammenkünfte in privaten Räumen, die aufgrund der „Bundes-Notbremse“ nur in kleinstem Kreise zulässig sind. Auch hier drohen dem Veranstalter einer „Feier“ 500 Euro und jedem Teilnehmer 100 Euro Bußgeld.

Daneben sind auch alle übrigen Kontaktbeschränkungen zu beachten, die sich aus der Corona-Bekämpfungsverordnung und der „Bundes-Notbremse“ ergeben. Es gelten außerdem die Regeln der Allgemeinverfügung (Maskenpflicht und Alkoholverkaufsverbot).

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Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
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