„Um die Beeinträchtigung für die Wildtiere so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Fällung im Februar“, erklärte Eigenbetriebsleiter Alexander Mauritz. Kleinere Bäume und Hecken an der östlichen Dammseite bleiben weitestgehend erhalten, um den Eingriff in die Gehölzbestände zu mindern. Mauritz wies darauf hin, dass die Fällarbeiten abschnittweise und unter Aufsicht einer ökologischen Baubegleitung ausgeführt würden. Naturschutzorganisationen (Naturschutzwarte und Naturschutzbeauftragte) wurden über die Maßnahmen, die vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg freigegeben wurden, informiert.
Konkrete Ausgleichsmaßnahmen
Da der Kanaldamm im Naturschutzgebiet „Ballauf-Wilhelmswörth“ liegt und bei der Beseitigung des Gehölzes auch gesetzlich geschützte Biotope betroffen sind, hat der Eigenbetrieb Stadtentwässerung eine naturschutzfachliche Untersuchung in Auftrag gegeben, in der die Gutachter gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen haben. Der notwendige Eingriff wurde durch den Fachbereich Grünflächen und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde – genehmigt.
Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehören das Pflanzen von Bäumen, wie Feldahorn und Eiche, sowie die Aussaat von Magerwiesengräsern auf den gerodeten Flächen. Außerdem das Pflanzen von heimischen Sträuchern auf der östlichen Dammseite, um durchgehende Feldhecken zu erhalten und das Aufhängen von Nistkästen und Ersatzquartieren bis Ende Februar. Als weitere Ausgleichsmaßnahme ist die Bepflanzung eines rund 7.890 m2 großen Flurstücks mit Feldgehölzen und –hecken sowie artenreichen Fettwiesen vorgesehen. Diese bisher landwirtschaftlich genutzte städtische Fläche befindet sich unmittelbar östlich des ehemaligen Sommerdamms an der Karl-Imhoff-Straße. Hier sollen für die geschützten Arten der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft des Oberrheins neue Lebensräume entstehen.
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Text: Stadt Mannheim