Neu-Ulm (BY) – Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt seit dieser Woche unter anderem für den Besuch von Schwimmbädern sowie Sport- und Kulturveranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel.
Auch für einen Besuch des Neu-Ulmer Hallenbades oder von Veranstaltungen im Edwin-Scharff-Haus ist der Nachweis einer Genesung, einer vollständig erfolgten Impfung oder eines negativen Corona Tests erforderlich. Das Edwin Scharff Museum wendet die 3G-Regel ebenfalls an.
Sandra Lützel
Pressesprecherin
Leiterin der Stabsstelle Pressestelle
Stadt Neu-Ulm – Augsburger Straße 15 – 89231 Neu-Ulm