Noch ungünstiger stellt sich die Lage in dem Fall dar, in dem man zuvor Alkohol in zu großer Menge konsumiert hatte. Ein 43-Jähriger Saarländer machte sich über diese Grundsätze am 06.02.2020 jedenfalls zu wenig Gedanken, als er mit seinem Peugeot um 01.25 Uhr von der Landauer Straße aus in die Hauptstraße einbog.
Im Rahmen der Kontrolle konnte er keine rechtfertigenden Gründe für das Befahren des Fußgängerzonenbereichs benennen. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise, dass der Herr berauscht war.
Ein Alkoholtest erbrachte die Gewissheit: 0,28 mg/l. Der 43-Jährige muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen.
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße