Niedersachsen / Hannover – Corona-Sonderprogramm: In Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen können weiterhin Mittel beantragen

Mittelrhein-Tageblatt - Newsportal - Niedersachsen - Aktuell - Niedersachsen / Hannover – Träger der Jugend- und Familienbildung und -erholung können weiterhin finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.

Das Land Niedersachsen hat hierfür insgesamt 29,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm ist nun bis zum 30.04.2021 aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und der Auswirkungen des derzeitigen Lockdowns, der zu weitgehenden Schließungen von Tagungs-, Bildungs- und Beherbergungshäusern geführt hat, verlängert worden.

Hierzu sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann: „Die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen findet in großen Teilen außerhalb von Schule statt. Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen leisten hierzu wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Dieses Sofortprogramm ist wichtig, damit all diejenigen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, ihren Betrieb fortführen können. So sichern wir den künftigen Erhalt dieser wichtigen Angebote. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung jetzt unbürokratisch direkt online beim Landessozialamt beantragen.“

Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist ebenso wie die Antragsunterlagen im Internet unter www.soziales.niedersachsen.de zu finden.


Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com