Die Beamten trafen vor Ort tatsächlich auf mehrere Heranwachsende bzw. Jugendliche. Die Ruhestörer hatten bereits einige Feuerwerkskörper gezündet. Ein 18-Jähriger aus der Gruppe führte zudem ein Kleinkraftrad ohne Kennzeichen und ohne gültige Versicherung mit sich.
Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 18-Jährige das Kleinkraftrad zuvor gefahren hatte, ohne im Besitz der hierfür notwendigen Fahrerlaubnis zu sein.
Abschließend wurde dem 18-Jährigen noch eine Blutprobe entnommen, da körperliche Auffälligkeiten auf eine aktuelle Drogenbeeinflussung hindeuteten.
Gegen den 18-Jährigen wurden somit gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet. Die restlichen Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.
OTS: Polizeidirektion Bad Kreuznach