Stadt Osnabrück – Vatertag in Zeiten von Corona: Am Donnerstag, 21. Mai, ist Christi Himmelfahrt. Traditionell nutzen viele Menschen diesen Tag für eine ausgelassene Tour mit dem Bollerwagen. Doch wegen der Corona-Pandemie gelten auch am Vatertag die in der niedersächsischen Verordnung vom 8. Mai festgehaltenen Vorschriften, deren Einhaltung die Polizei und die Ordnungsbehörden in Stadt und Landkreis Osnabrück verstärkt kontrollieren werden.
Grundsätzlich sieht die Verordnung vor, dass jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu ihrem eigenen Hausstand gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren haben. Wer sich im Freien bewegt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt jedoch nicht für Personen, die dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand angehören. Mehr als die Mitglieder von zwei Hausständen dürfen sich also nicht zu einer Gruppe zusammenschließen. Darüber hinaus ist es untersagt, in der Öffentlichkeit zu picknicken oder zu grillen.
Auch Kneipen und Bars sind an Christi Himmelfahrt weiterhin geschlossen. Restaurants, Gaststätten und Imbisse dürfen dagegen öffnen, wenn sie über eine eigene Küche verfügen, in der sie Speisen frisch zubereiten. Und auch Biergärten im Freien dürfen öffnen. Dort gelten jedoch wie in allen Einrichtungen, in denen Speisen und Getränke angeboten werden, Abstandsregeln. So müssen alle Gäste mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Gästen halten, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
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