Wertheim (BW) – Auf Wertheimer Gemarkung kann es auch in diesem Jahr keine Maifeuer geben. Das Ansammlungsverbot der Corona-Verordnung lässt solche Veranstaltungen nicht zu.
Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die künftig von 22 bis 5 Uhr gelten, stehen dagegen. Zum anderen besteht durch die anhaltende Trockenheit erhöhte Brandgefahr. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wertheim hin.
„Eine kleine Unachtsamkeit, eine Glasscherbe oder ein in hohem Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator können schon genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen“, warnt Volker Mohr, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, eindringlich.
In diesem Zusammenhang erinnert er auch an die Regeln, die bei einem Spaziergang im Wald unbedingt eingehalten werden müssen. So gilt seit dem 1. März und noch bis zum 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Auch das Feuermachen und Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist generell verboten.
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