Tübingen – Ab Montag: Testpflicht für Tübinger Betriebe ab 50 Beschäftigten

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - TübingenTübingen (BW) Corona: Im Rahmen des Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ unterliegen ab Montag, 12. April 2021, alle Arbeitgeber, die in Tübingen mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, einer Testpflicht für ihre Belegschaft. Die Stadtverwaltung bietet die benötigten Schnelltests zum Kauf an.

„Wissenschaftliche Studien zeigen, dass regelmäßige Schnelltests in Betrieben und Schulen ausreichen könnten, die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Ich appelliere deshalb an alle Arbeitgeber – auch an kleinere mit weniger als 50 Beschäftigten – flächendeckend zu testen“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Viele große Tübinger Firmen seien mit freiwilligen Tests in großer Zahl vorausgegangen. Allein unter den städtischen Beschäftigten gab es in den vergangenen zwei Wochen mehr als 1.800 freiwillige Schnelltests an zentralen und dezentralen Teststellen. „Ich setze darauf, dass sich ab sofort alle, die in unserer Stadt arbeiten, regelmäßig testen lassen. Dabei geht es nicht um Gängelung, sondern darum, einen neuen Lockdown in Tübingen zu vermeiden“, betont Palmer.

Wenn Beschäftigte maximal drei Tage pro Woche im Betrieb sind, muss einmal die Woche getestet werden. Ab vier Tagen Anwesenheit sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet oder bereits einen vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht testen lassen. Die Schnelltests muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Den Test können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb oder zu Hause machen. Alternativ können Beschäftigte auch eine öffentliche Teststation nutzen. Ein negatives Testergebnis muss immer schriftlich bestätigt werden.

Betriebe ab 50 Personen können für ihre Beschäftigten Schnelltests der Firma Abbott über die städtische Wirtschaftsförderung zum Einkaufspreis von 4,50 Euro pro Stück plus Mehrwertsteuer bestellen (per E-Mail an wit@tuebingen-wit.de) und werktags zwischen 7.30 und 12 Uhr in der Hermann-Hepper-Halle abholen. Betriebe, deren Kundschaft in Tübingen einer Testpflicht unterliegt, können unabhängig von der Betriebsgröße weiterhin kostenfreie Schnelltests erhalten. Arbeitgeber erhalten bei Bedarf auch Tübinger Tagestickets, die sie ihren negativ getesteten Beschäftigten für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften und Friseursalons in Tübingen ausstellen können.

Die Stadtverwaltung bittet alle Betriebe, die Zahl der positiven und negativen Ergebnisse wöchentlich per E-Mail zu melden. Die Testpflicht wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Sozialministerium des Landes eingeführt und ist in einer städtischen Allgemeinverfügung geregelt. Diese gilt zunächst bis 18. April 2021 und soll in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen verlängert werden. Auch Berlin hat eine ähnliche Regelung erlassen.

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