Wirtschaft – Deutscher Sportwettenverband hält die Wettbürosteuer für Verfassungswidrig

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Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - aus der Wirtschaft -.jpgWirtschaft – Wettbürosteuer: Im Juni 2017 sorgte hierzulande ein Rechtsspruch für etliche wütende Wettbüro-Betreiber und das zu Recht. Denn zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht den Kommunen die Tür geöffnet, damit diese zukünftig eine sogenannte Wettbürosteuer erheben dürfen.

Und es dauerte in der Folge auch nicht allzu lange, ehe die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen damit begannen, die Wetteinsätze der Wettbüros innerhalb ihrer Kommunen zu besteuern.

Und das, obwohl die Anbieter von Sportwetten hierzulande bereits seit dem Jahr 2012 gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Wettsteuer in Höhe von 5 % pro Abgegebener Wette, zum Jahresende an das Finanzamt abzuführen.

Aus diesem Grund hält der Deutsche Sportwettenverband die nun von einigen Kommunen erhobene Wettbürosteuer für Verfassungswidrig und strebt einen Dialog mit den Kommunen an, um gemeinsam eine tragfähige Grundlage in diesem Konflikt zu schaffen.

Doch ist eine derartige Einigung überhaupt im Bereich des Möglichen?

Die Wettsteuer

Die Wettsteuer, die im Juli 2012, im Zuge der Neuregelung des Sportwetten-Marktes hierzulande eingeführt wurde, ist als Gesetz in dem sogenannten Rennwett und Lotteriegesetz verankert und gilt seitdem für sämtliche Anbieter von Sportwetten, die diese hierzulande anbieten.

Daher müssen die Wettanbieter seitdem 5 % von jeder platzierten Wette an das deutsche Finanzamt abführen, wobei es allerdings den Anbietern selbst überlassen ist, auf welche Weise diese die Wettsteuer an Ihre Kunden weitergeben.

So haben diese unter anderem die Möglichkeit, die Wettsteuer direkt von dem Einsatz der Spieler oder aber von deren Gewinnen einzubehalten. Und zudem haben die Wettanbieter auch die Möglichkeit, ganz auf eine Weitergabe der Wettsteuer an die eigenen Spieler zu verzichten, wie dies unter anderem Tipico handhabt.

Daher stellt sich an dieser Stelle bereits die Frage, wieso man mit der Wettbürosteuer nun eigentlich eine weitere Sportwettensteuer hierzulande benötigt.

Und dieser Frage möchten wir in dem Folgenden ein wenig näher auf den Grund gehen.

 Die Wettbürosteuer

Die Wettbürosteuer existiert im Gegensatz zu der Wettsteuer erst seit Juni 2017, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die vorher geltende Bemessungsgrundlage eines Wettbüros für nichtig erklärt hatte.

Dies wurde von dem Gericht damit begründet, dass mit den Wetteinsätzen ein Maßstab für die Besteuerung von Wettbüros existieren würde.

Doch mittlerweile scheint es fast so, als wäre diese Begründung verfassungswidrig und somit gar nicht tragbar.

Denn nach Ansicht des Deutschen Sportwettenverbandes darf es sich bei einer Wettbürosteuer nicht um eine zusätzliche Umsatzsteuer handeln. Dagegen müsse im Falle einer Aufwandssteuer zunächst der tatsächliche Aufwand erst einmal bemessen werden.

Aufgrund dieser Sachlage möchte der Sportwettenverband nun in nächster Zeit den Dialog mit den Kommunen suchen, die bereits kurz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts damit begonnen haben die Wettbürosteuer zu erheben.

Und für den Fall, dass diese hohe Steuerrückforderungen vermeiden wollen, sieht der Präsident des DSWV einen dringenden Handlungsbedarf.

Doch wie könnte eine derartige Einigung zwischen den Kommunen und den Wettbüro-Betreibern denn eigentlich aussehen? Und ist eine solche Einigung überhaupt realistisch?

 Wie könnte eine Einigung zwischen den Kommunen und den Betreibern aussehen?

Man kann dem Deutschen Sportwettenverband eigentlich nur zugutehalten, dass dieser zum Zwecke einer gütlichen Einigung in den Dialog mit den Kommunen treten möchte, um mit diesen über eine rechtlich tragfähige Grundlage, in Bezug auf eine Wettbürosteuer, zu verhandeln.

Denn momentan spricht nicht viel dafür, dass die Wettbürosteuer in ihrer aktuellen Form auf einemtragfähigen Fundament steht. Dies beweist unter anderem auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Minden, welches erst kürzlich eine Wettbürosatzung der Stadt Bielefeld für ungültig erklärt hat.

So wollte die Stadt Bielefeld zukünftig eine Wettbürosteuer in Höhe von 3 % auf sämtliche dort platzierten Einsätze erheben, was durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts allerdings letztlich zunichtegemacht wurde.

Auf der Suche nach einem Lösungsansatz käme nach Meinung eines Steuerrechtsexperten unter Umständen eine pauschale Besteuerung der in den Wettbüros platzierten Live-Wetten infrage, allerdings nur dann, sofern man diese auch live vor Ort verfolgt.

Denn in der Regel werden örtliche Verbrauchs- oder Aufwandssteuern pauschal bemessen, wie man dies unter anderem am Beispiel der hierzulande gültigen Hundesteuer erkennen kann.

Doch ob dieser Vorschlag auch bei den Kommunen auf Gegenliebe stößt, die in der Wettbürosteuer in erster Linie eine neue Einnahmequelle sehen, das ist aktuell mehr als fraglich. Und diese werden in jedem Fall alles Erdenkliche versuchen, um mögliche Steuerrückzahlungen zu vermeiden.

 Was ist der DSWV

Der Deutsche Sportwettenverband (kurz DSWV) wurde bereits 2014 von mehreren deutschen und europäischen Wettanbietern in Berlin gegründet. Seitdem versteht sich der DSWV in erster Linie als Ansprechpartner für Politik, Sport und Medienvertreter und vertritt diesen gegenüber die Interessen der Wettanbieter hierzulande.

Sämtliche in dem Verband organisierten Wettanbieter müssen dabei über eine gültige Lizenz zum Anbieten von Sportwetten innerhalb der EU verfügen, da der DSWV in Zukunft eine Regulierung und Konzessionierung des deutschen Wettmarktes anstrebt.

Denn hierzulande haben die Wettanbieter seit dem Jahr 2012 einen Steuerbetrag in Höhe von etwa 2 Millionen Euro an den deutschen Staat entrichtet und viele der Mitglieder des DSWV engagieren sich im Profisport oder im Jugendbereich hierzulande bereits seit mehreren Jahren ebenfalls aktiv.

Aus diesem Grund kann man verstehen, dass der DSWV sich gegen die Erhebung der Wettbürosteuer, die einige Kommunen seit Juni 2017 erheben, zur Wehr setzt.

Zuvor hatte man nämliche bereits 2012 die Einführung der Wettsteuer in Deutschland weites gehend stillschweigend zur Kenntnis genommen und war nicht groß gegen diese vorgegangen, wenngleich einigen Wettanbietern hierdurch bereits zu diesem Zeitpunkt Nachteile entstanden sind.

Doch mit dem Versuch einiger Kommunen, mit der Wettbürosteuer nun noch eine zusätzliche Steuer in diesem Bereich zu erheben, ist das Maß nun scheinbar endgültig voll.

Und man muss es dem DSWV absolut zugutehalten, dass dieser sogar in dieser Situation den Dialog mit den Kommunen sucht, anstatt gerichtliche Maßnahmen gegen die Erhebung der Wettbürosteuer vorzubereiten.

Denn damit kommt man den Kommunen gleich zu Beginn der Diskussion um die Wettbürosteuer einen großen Schritt entgegen und signalisiert sogar das Interesse an einer gütlichen Einigung in Bezug auf eine rechtlich tragfähige Wettbürosteuer.

Jetzt kann man nur noch hoffen, dass die Kommunen dieses Entgegenkommen des DSWV ebenfalls zu schätzen wissen und diese ebenso an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind, wie der DSWV.

Fazit

Bereits 2012 wurde hierzulande die Wettsteuer in Höhe von 5 % eingeführt, die seitdem auf jede hierzulande platzierte Wette erhoben wird. Doch nun soll mit der Wettbürosteuer noch eine weitere Steuerbelastung für die Betreiber von Wettbüros hinzukommen und dies ist etwas zu viel des guten, wenn es nach dem DSWV geht, der diese Steuer sogar für Verfassungswidrig hält und den Dialog mit den Kommunen sucht, welche bereits heute diese Steuer von den Wettbüro-Betreibern erheben.

Und man darf gespannt sein, ob es dem DSWV vielleicht sogar gelingt zu einer Einigung mit diesen zu gelangen, um Lösungen für eine rechtlich tragfähige und für alle Seiten hinnehmbare Wettbürosteuer zu finden.

Wer nun nach diesen eher trockenen Informationen, in Bezug auf die Gesetzeslage hierzulande, selbst einige Wetten platzieren möchte, der sollte sich den Wettanbieter 22bet einmal etwas genauer anschauen, welcher auf der Webseite von sportwetten.net* (*WERBUNG/ANZEIGE)etwas ausführlicher vorgestellt wird.

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MRT/DT – Wirtschaftsredaktion