Hamburg – Unterbringung und Versorgung für Corona-Erkrankte – Quarantänestandorte in Hamburg

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell - Hamburg – In Langenhorn und Schnelsen hat die Sozialbehörde Plätze für bis zu 180 Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung Quarantäne einhalten müssen, aber dies nicht in eigenem Wohnraum tun können. Bei Infektions- oder Verdachtsfällen werden die betroffenen Personen in diesen Einrichtungen versorgt. Die Standorte wurden präventiv eingerichtet, um bei akuten oder Verdachtsfällen handlungsfähig zu sein.

Die aktuelle Corona-Pandemie ist insbesondere für wohnungslose Menschen, die kurzfristig in Quarantäne gehen müssen, eine Herausforderung. Auch für die Bewohnerinnen und Bewohner von öffentlichen Unterkünften, beispielsweise Geflüchtete, stellen Quarantäne-Maßnahmen eine Belastung dar. Um betroffene Personen getrennt unterbringen und gezielt versorgen zu können, verfügt die Stadt Hamburg über zwei Objekte in Langenhorn und Schnelsen, die bei einem größeren Infektionsgeschehen mit insgesamt 180 Personen belegt werden können. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme wird die Versorgungslage der Betroffenen verbessert und zugleich die Infektionsgefahr für die Bevölkerung reduziert. Der Standort in Langenhorn ist bereits in Betrieb, während der Standort in Schnelsen gegenwärtig nur als Reserve vorgehalten und derzeit nicht aktiv genutzt wird.

Die Standorte bieten mit Schleusen und im Sanitärbereich die Voraussetzungen dafür, Infizierte und Verdachtsfälle getrennt voneinander im selben Objekt unterzubringen. Im Belegungsfall sind medizinisches Personal und rund um die Uhr ein geschulter Wachdienst im Einsatz.

Betroffene Personen gelangen mittels Krankentransportfahrten direkt an den jeweiligen Standort und werden dort vorübergehend bis zur Aufhebung der individuellen Quarantäne untergebracht. Es ist ausschließlich ein Aufenthalt in dem jeweiligen Gebäude und in den gekennzeichneten, abgetrennten Außenbereichen des Grundstücks erlaubt. Der Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Infektion wird so sichergestellt; eine Infektionsgefahr für die Nachbarschaft besteht nicht.

Der Betrieb erfolgt in enger Abstimmung mit den Bezirks- und Gesundheitsämtern Hamburg-Nord sowie Eimsbüttel.

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Stadt Hamburg
Sozialbehörde

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