Stadt Wertheim – Aus der Jugendherberge wird ein Wohngebäude

Große Zustimmung für neue Planung.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Wertheim Wertheim (BW) – Die frühere Jugendherberge in Wertheim wird durch Umbau und Erweiterung zu einem Gebäude mit 14 Wohnungen.

Der Gemeinderat hat der neuen Planung der Firma Redelbach Wohnungsbau aus Marktheidenfeld in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Das frühere Vorhaben, das Gebäude abzureißen und auf dem Gelände über 30 Wohnungen zu errichten, ist damit vom Tisch.

Die Schaffung von neuem Wohnraum gehört zu den wichtigsten Zielen der Wertheimer Kommunalpolitik. Dabei werden unterschiedliche Wohnformen berücksichtigt. Neben den Bauplätzen für das klassische Ein- und Zweifamilienhaus hat die Stadt auch den Geschosswohnungsbau und die Verdichtung im Bestand im Blick. Dafür steht das Projekt Jugendherberge beispielhaft.

Die ehemalige Frankenland-Jugendherberge an der Alten Vockenroter Steige wurde Ende 2012 geschlossen. Seitdem steht das Gebäude leer. 2018 legte die Firma Redelbach als Bauträger eine Planung vor, die den Abriss der Jugendherberge und – unter Einbeziehung eines Nachbargrundstücks – eine massive Bebauung mit 31 Wohneinheiten vorsah. Dagegen wandten sich die Nachbaranlieger mit großen Bedenken. Der Firma Redelbach zog ihre Bauvoranfrage zurück und reichte eine neue Planung ein. Diese wurde im November letzten Jahres den Anwohnern und Mitgliedern des Altstadtbeirats vorgestellt und fand dort breite Zustimmung.

Die neue Planung sieht nun nicht mehr den Abbruch, sondern die Sanierung und Erweiterung des Jugendherbergsgebäudes vor. Auf der 3.385 Quadratmeter großen Fläche sollen insgesamt 14 Eigentumswohnungen entstehen. Ihre Größe reicht von 66 bis 145 Quadratmeter. Außerdem vorgesehen ist die Anordnung von 23 Stellplätzen.

Nicht nur bei den Anwohnern, auch in den kommunalen Gremien fand die neue Planung einhellige Zustimmung. Das ursprünglich eingeleitete Bebauungsplanverfahren muss nun nicht mehr weiterverfolgt werden. Die Verwaltung kann den Bauantrag aufgrund der einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches beurteilen.

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