Rückforderungen Corona-Hilfen: Unternehmen fühlen sich betrogen – Ist das noch fair?

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Rückforderungen Corona-Hilfen: Unternehmen fühlen sich betrogenIst das noch fairHamburg, Berlin – 30.07.2025 – Die Corona-Pandemie war für viele Unternehmen eine existenzielle Krise. Lockdowns, Umsatzverluste und staatlich verordnete Betriebsschließungen führten zu nie dagewesenen wirtschaftlichen Einbrüchen. In dieser Zeit versprach die Bundesregierung unbürokratische Hilfe – schnell, zuverlässig und großzügig. Doch nun, Jahre später, zeigt sich ein bitterer Nachgeschmack: Milliardenbeträge sollen zurückgezahlt werden – und das nicht zum ersten Mal in der Geschichte staatlicher Krisenhilfen.

Ein Skandal mit Ansage?

Laut aktueller Zwischenbilanz von rbb24 Recherche (Stand Mai 2025) werden die Corona-Hilfen den Bund am Ende knapp eine Milliarde Euro weniger kosten als ursprünglich geplant. Der Grund: Rund 1,9 Milliarden Euro an ausgezahlten Zuschüssen sollen zurückgefordert werden, weil die tatsächlichen Umsatzausfälle geringer ausfielen als zunächst angenommen – oder die Hilfen formal nicht rechtmäßig beantragt wurden.

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Gleichzeitig gibt es jedoch auch Nachzahlungen in Höhe von 913 Millionen Euro, da viele Unternehmen aus Unsicherheit weniger Hilfe beantragten, als ihnen eigentlich zustand. Das wirft ein kritisches Licht auf das gesamte Abrechnungssystem.

Die Bürokratie holt die Betroffenen ein

Was viele Unternehmer heute wütend macht: Die Voraussetzungen und Auslegungen der Hilfsprogramme wurden erst im Nachhinein konkretisiert. Wer sich 2020 auf vage Leitlinien verließ und in gutem Glauben handelte, sieht sich nun mit Rückforderungen konfrontiert – und das teils in existenzbedrohender Höhe.

Besonders betroffen sind Unternehmen in Berlin, wo die höchsten Durchschnittsbeträge (155.100 Euro) ausgezahlt wurden. In Bayern lag die Summe immerhin noch bei 86.000 Euro pro Unternehmen, in Sachsen-Anhalt dagegen bei nur 21.800 Euro. Das höchste bekannte Einzelunternehmen in Berlin erhielt 90,5 Millionen Euro – ein massiver Betrag, der bei einer Rückforderung zur Insolvenz führen könnte.

Kein Einzelfall: Auch bei Fluthilfen wurden Rückzahlungen gefordert

Dass der Staat im Nachgang einer Katastrophe Hilfeleistungen zurückfordert, ist leider kein Novum. Schon nach der Flutkatastrophe 2013 und auch 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kam es wiederholt zu Rückforderungen von Soforthilfen, die damals ebenfalls schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden. Begründet wurden die Rückforderungen oft mit nachträglichen Prüfungen, die angeblich fehlerhafte Angaben oder „nicht bedarfsgerechte Mittelverwendung“ offenbarten.

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Ein Blick in die Berichterstattung aus den Jahren danach zeigt, dass zahlreiche Flutopfer – teils ältere Menschen mit zerstörtem Eigentum – plötzlich Rückzahlungsbescheide in fünfstelliger Höhe erhielten. Auch dort führte die Nachjustierung von Förderrichtlinien zur Ungleichbehandlung und großer Verunsicherung.

Kritik von Steuerberatern und Verbänden

Nicht nur Betroffene, sondern auch Steuerberater schlagen Alarm. Die nachträgliche Rückforderung von Hilfen, die auf Basis von Prognosen und im Vertrauen auf staatliche Unterstützung beantragt wurden, untergräbt das Vertrauen in den Staat. Ein Steuerberater, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagte: „So etwas gab es auch bei früheren Naturkatastrophen. Aber bei Corona ist die Dimension und Willkür erschreckend.“

Auch Wirtschaftsverbände und Handwerkskammern kritisieren die Rückforderungen scharf. Sie fordern eine rechtssichere Klarstellung, dass Unternehmen, die nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, nicht im Nachhinein dafür bestraft werden dürfen, dass sich Regeln geändert haben.

Fazit zu Rückforderungen Corona-Hilfen: Vertrauen verspielt?

Die Corona-Hilfen sollten Rettungsanker sein – nicht der Einstieg in jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Doch was bleibt, ist der Eindruck, dass der Staat erst gibt – und dann gnadenlos prüft und zurückfordert. Gerade kleinere Unternehmen, die in der Pandemie ums Überleben kämpften, fühlen sich betrogen, verunsichert und allein gelassen.

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Wenn der Staat in Krisen Vertrauen und Solidarität einfordert, dann muss er auch selbst verlässlich handeln – und darf nicht im Nachgang die Spielregeln ändern. Denn sonst ist das, was als Hilfe begann, am Ende nur ein bürokratisches Minenfeld – mit existenziellen Folgen für viele Betroffene. (hk)

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