Trier –Aktueller Hinweis: (gut) Aufgrund personeller Engpässe ist bei der Straßenverkehrsbehörde weiterhin mit erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu rechnen.
Betroffen sind verkehrsbehördliche Anordnungen im Rahmen von Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum.
Planbare Maßnahmen sollten deswegen mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen beantragt werden.
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