Berlin – Bundestag AKTUELL; Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut

Bundestagsnachrichten/Antrag.

Deutsches Tageblatt - Bundestag - Aktuell -Berlin – Bundestag: (hib/HAU) Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Vorgängen um die gescheiterte Pkw-Maut. Ein gemeinsamer Antrag (19/14290) der Fraktionen steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestags.

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), habe Betreiberverträge über die Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) abgeschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend über die Rechtmäßigkeit der Maut geurteilt hatte, heißt es in dem Antrag.

Der EuGH habe schließlich in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 festgestellt, dass die Maut gegen EU-Recht verstoße, da gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen war. Im Anschluss an die ausgesprochene Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe bestehe nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts, schreiben die Fraktionen.

Nach den Vorstellungen von FDP, Linken und Grünen soll der Untersuchungsausschuss unter anderem klären, welche Entscheidungen durch die Bundesregierung, „insbesondere durch das BMVI sowie durch den jeweiligen Bundesverkehrsminister persönlich“, im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt wurden. Weiter soll geklärt werden, welche finanziellen und politischen Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut durch wen seitens der Bundesregierung eingegangen wurden und inwieweit der Bundestag darüber jeweils umfassend, zutreffend und zeitnah unterrichtet wurde. Ob europarechtliche, verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und untergesetzliche Vorschriften einschließlich des Haushaltsrechts bei der Vergabe der Erhebung und der Kontrolle der Infrastrukturabgabe seitens der Bundesregierung, insbesondere des BMVI, eingehalten wurden, soll auch ermittelt werden.

Den Ablauf des Vergabeprozesses soll der Ausschuss ebenfalls unter die Lupe nehmen, wird gefordert. Unter anderem interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Bedingungen während des Vergabeprozesses verändert hat und aus welchen Gründen dies geschah. Ob die Bundesregierung jederzeit im Vergabeprozess einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt hat, werde ebenfalls zu klären sein. Eine weitere Fragestellung ist laut Antrag, aus welchen Sachverhalten sich die verschiedenen Kündigungsgründe begründen und welche alternativen Szenarien zur getätigten Kündigung bestanden.

Dem gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einzusetzenden Untersuchungsausschuss sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU drei Mitglieder, SPD zwei Mitglieder, AfD , FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.

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