Reform der Pflegeversicherung: Niedersachsen kritisiert geplante Kürzung von Rentenpunkten von pflegenden Angehörigen

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Niedersachsen kritisiert geplante Kürzung von Rentenpunkten von pflegenden Angehörigen: „Diese Maßnahme wäre ein fatales Signal“ – Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern die Eckpunkte der Reform der Pflegeversicherung vorgestellt. Für dieses Jahr ist vom Bund die Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Bund und Länder hatten in den vergangenen Monaten im „Zukunftspakt Pflege“ gemeinsam Eckpunkte für eine Reform erarbeitet.

Die niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Christine Arbogast äußert sich zu den nun vorgelegten Vorschlägen wie folgt:

„Gut, dass die Bundesregierung die Pflegereform jetzt angeht. Die Defizite in der Pflegeversicherung sind uns allen bewusst und die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren eher steigen als sinken. Die Pflegeversicherung muss unbedingt grundlegend reformiert werden, aber klar ist aber auch, dass alle ihren Beitrag leisten müssen und nicht nur die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Sie benötigen in Zukunft Unterstützung und Entlastung in schwierigen Lebenssituationen.

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Wir haben als Länder in der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres intensiv im Zukunftspakt Pflege mitgearbeitet und eine Reformagenda entwickelt, die nun umgesetzt werden muss. Es ist erfreulich, dass die Bundesgesundheitsministerin nun für den Sommer den Reformbeschluss angekündigt hat.

Es ist sehr zu begrüßen, dass z. B. die Präventionsmaßnahmen in der Pflege gestärkt werden sollen. Aber die stärkere finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen bei den Reformplänen, sehe ich sehr kritisch: Dass z.B. durch Veränderungen bei der Gewährung von Leistungszuschlägen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen die finanzielle Belastung der Betroffenen erhöht werden soll, ohne dass diese an anderer Stelle entlastet werden, entspricht nicht unserer Vereinbarung im Zukunftspakt Pflege. Unser Ziel muss sein, die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen zu begrenzen. Dieses wird nicht gelingen, wenn der Bund nicht auch Schritte zur Verbesserung der finanziellen Situation der Sozialen Pflegeversicherung zulässt.

Ein fatales Signal ist die geplante Anpassung der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf nur noch 50 Prozent. Der Bund trifft damit diejenigen, die über 80 Prozent der zu Pflegenden engagiert versorgen. Dies wäre nicht nur unsolidarisch, sondern würde insbesondere Frauen benachteiligen, da diese immer noch den Großteil der häuslichen Pflege übernehmen.“

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Text: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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