Finanzen/Antwort.
Daher lägen der Bundesregierung weiterhin keine beziehungsweise keine über öffentliche Quellen hinausgehende Erkenntnisse dazu vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18021) zum unerlaubten Online-Glücksspiel und dem Zahlungsverkehr.
In der Kleinen Anfrage hatten sich die Abgeordneten auch danach erkundigt, ob die Bundesregierung die Rechtsauffassung des Landgerichts Ulm hinsichtlich möglicher Rückzahlungsansprüche von Spielern im unerlaubten Online-Glücksspiel gegenüber Zahlungsabwicklern teilt.
Dazu heißt es in der Antwort, das Verfahren sei derzeit vor dem Oberlandesgericht anhängig. Zu laufenden Gerichtsverfahren äußere sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
***
Deutscher Bundestag