Ziel des Abkommens sei es, „die Wirksamkeit der deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus und von schweren Straftaten zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen“, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.
Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung zu dem Abkommen vor.
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Text: Deutscher Bundestag