Boppard am Rhein – Abräumen von abgelaufenen Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Boppard

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Boppard - Boppard am Rhein – Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Boppard, deren Nutzungsrechte bis zum 31.12.2019 abgelaufen sind bzw. ablaufen, sind bis spätestens 31.08.2020 abzuräumen und einzuebnen.

Betroffen sind hiervon die Gräber, deren letzte Belegung vor dem 01.01.1995 erfolgte. Hierbei sind sämtliche auf den Grabstellen befindlichen Bauteile, wie Einfassungen, Grabmale und Abdeckungen, sowie alle Fundamente zu entfernen und selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung die Stadt Boppard die entsprechenden Grabstellen gem. § 15 Abs. 4 der derzeit geltenden Friedhofsordnung kostenpflichtig abräumt.

Die Stadt Boppard wird auch weiterhin gem. § 18 der Friedhofsordnung bei fortgesetzter Vernachlässigung der Grabpflege die entsprechenden Grabstellen kostenpflichtig einziehen.

Für Rückfragen steht Frau Mandy Wandel von der Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 06742/103-26 zur Verfügung.

***
Stadt Boppard

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com