Betroffen sind hiervon die Gräber, deren letzte Belegung vor dem 01.01.1995 erfolgte. Hierbei sind sämtliche auf den Grabstellen befindlichen Bauteile, wie Einfassungen, Grabmale und Abdeckungen, sowie alle Fundamente zu entfernen und selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung die Stadt Boppard die entsprechenden Grabstellen gem. § 15 Abs. 4 der derzeit geltenden Friedhofsordnung kostenpflichtig abräumt.
Die Stadt Boppard wird auch weiterhin gem. § 18 der Friedhofsordnung bei fortgesetzter Vernachlässigung der Grabpflege die entsprechenden Grabstellen kostenpflichtig einziehen.
Für Rückfragen steht Frau Mandy Wandel von der Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 06742/103-26 zur Verfügung.
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Stadt Boppard