Bundesrat: Ruf nach schärferen Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen

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Schärfere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen – Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen, wie etwa K.o.-Tropfen, verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird derzeit nicht angemessen bestraft. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. In einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung zu einer Strafverschärfung auf.

BGH: K.o.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024. In diesem Urteil stellte das Gericht klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar – es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

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Bundesrat fordert Gesetzesänderung

In seiner Entschließung zeigt sich der Bundesrat besorgt über den zunehmenden Einsatz psychotroper Substanzen bei der Begehung von Sexualdelikten und Raubstraftaten. Um künftig eine angemessene Bestrafung zu gewährleisten, fordern die Länder von der Bundesregierung, eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich damit befassen muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.03.2025

***
Text: Bundesrat – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

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