Dresden – Bildung: Welche Schule ab Klasse 5

Anmeldung Oberschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen für das Schuljahr 2022/2023.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Am Freitag, 11. Februar 2022, erhalten alle Dresdner Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen ihre Bildungsempfehlung. Mit diesem Dokument müssen Sorgeberechtigte ihre Kinder bis spätestens Freitag, 4. März 2022, an einer Oberschule, einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule anmelden. Die künftigen Fünftklässler sind nicht an einen Schulbezirk gebunden. Wegen der Kontaktbeschränkungen vereinbaren die Schulen individuelle Anmeldetermine. Informationen zum Anmeldeverfahren und den Anmeldezeiten sind auf den schuleigenen Webseiten abrufbar. Eine Übersicht über alle städtischen Oberschulen und Gymnasien gibt es unter www.dresden.de/schulen und im Themenstadtplan unter https://stadtplan.dresden.de/ – Thema „Schule und Bildung“. Informationen zum sächsischen Schulsystem sind unter www.bildung.sachsen.de zusammengestellt.

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen und den Schulaufsichtsbehörden im Schuljahr 2022/2023 zwei Schulstandorte in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln:
• 151. Oberschule zur Gemeinschaftsschule Albertstadt
• Universitätsgrund- und Universitätsoberschule zur Universitätsgemeinschaftsschule

Die Genehmigungen für die Schulartänderungen werden aktuell durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus bearbeitet. Weitere Informationen halten die beiden Schulen bereit unter https://151-oberschule-dresden.com/ und https://universitaetsschule.org/.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Bei der Anmeldung ist zwingend das Original der Bildungsempfehlung abzugeben sowie das mit der Bildungsempfehlung ausgegebene Aufnahmeformular und das Formular zur Rückmeldung an die Grundschule. Folgende weitere Unterlagen sind als Kopie einzureichen:
• Geburtsurkunde bzw. ein entsprechender Identitätsnachweis der Schülerin oder des Schülers
• das letzte Jahreszeugnis der Klasse 3 und die aktuelle Halbjahresinformation der Klasse 4
• ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Kontaktbeschränkungen beachten
Viele Schulen bieten in diesem Jahr nur die schriftliche Anmeldung an. Teilweise dürfen die Unterlagen auch persönlich abgegeben werden, dann aber nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten. Vom jeweils anderen Elternteil bzw. Sorgeberechtigten ist zwingend die Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. eine Vollmacht zur Anmeldung oder die schriftliche Bestätigung des alleinigen Sorgerechtes vorzulegen.

Einige Dresdner Schulen sind besonders stark nachgefragt und können wegen der begrenzten Aufnahmekapazitäten nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen. Deshalb empfiehlt es sich, zur Schulanmeldung zwei alternative Wunschschulen zu benennen.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

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