Dresden – Coronavirus: Ganz einfach per Post – Mund-Nasen-Bedeckung für Dresden

Neue Lockerungen werden den Bedarf steigen lassen.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Die Stadt Dresden wird in den kommenden Tagen weitere Mund-Nasen-Bedeckungen an bedürftige Dresdnerinnen und Dresdner verteilen.

„Ich bin sehr froh, dass fast alle Menschen in unserer Stadt sich an die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, halten und es kaum Probleme mit dieser Verordnung gibt“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Dennoch erreichen uns immer wieder Anrufe und Schreiben von Menschen, die entweder organisatorisch oder finanziell Schwierigkeiten haben, sich selbst oder ihre Familien ausreichend mit dem Schutz zu versorgen. Hier wollen wir Abhilfe schaffen. Am kommenden Montag, 4. Mai 2020, wird der Freistaat Sachsen weitere Lockerungen in seiner Rechtsverordnung verfügen. Damit wird auch der persönliche Bedarf an Schutz steigen.“

Die Dresdnerinnen und Dresdner können eine Mund-Nasen-Bedeckung ab Donnerstag, 30. April 2020, früh entweder online unter www.dresden.de/bestellung-mnb oder beim Bürgertelefon unter 0351-4885322 (täglich 8 Uhr bis 18 Uhr) unter Angabe ihrer Adresse zwei Masken bestellen. Im Notfall können in der kommenden Woche ebenfalls Mund-Nasen-Bedeckungen dezentral über die Stadtbezirksämter persönlich abgeholt werden (siehe unten). „Hier appelliere ich aber an die Bürgerinnen und Bürger, keine Menschenansammlung zu produzieren. Wir haben insgesamt rund 120 000 Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verteilung über Post und Stadtbezirke bereitgestellt. Niemand muss sich eine Stunde vorher im Stadtbezirksamt anstellen aus Angst, keine Mund-Nasen-Bedeckung zu erhalten. Ich empfehle eindeutig, den Schutz bei uns per Post anzufordern. Jeder sollte allerdings auch für sich überlegen, ob überhaupt ein Bedarf besteht. Wir wollen mit unserer kostenlosen Bereitstellung wirklich diejenigen erreichen, die ansonsten in Notsituationen geraten“, so Hilbert weiter. Neben den beiden Masken erhalten Sie ein Informationsblatt mit Hinweisen zum Tragen und dem Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung. Darin finden Sie u. a. auch Pflege- und Waschhinweise.

Bereits in den vergangenen Tagen verteilte die Stadt Mund-Nasen-Bedeckungen an soziale Einrichtungen, wie z. B. Obdachlosenunterkünfte, Jugendhilfeeinrichtungen und Übergangswohnheime. In den Verwaltungsstellen der Ortschaften kann voraussichtlich ab nächster Woche eine Mund-Nasen-Bedeckung nach vorheriger telefonischer Anmeldung abgeholt werden.
Um sich und andere wirksam gegen das Virus zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten von mindestens 1,5 Meter an. Ergänzend dazu schreibt der Freistaat Sachsen seit dem 20. April 2020 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Bereiche (z. B. Nutzung ÖPNV und Einkaufen) vor. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt sogar ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus in der Bevölkerung zu reduzieren. Denn ein hoher Anteil von Übertragungen erfolgt unbemerkt, und zwar bereits vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen.

Am Montag, 4. Mai, kann der Mund-Nasen-Schutz ab 13 Uhr in folgenden Stadtbezirksämtern abgeholt werden:
– Altstadt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden
– Plauen, Nöthnitzer straße 2, 01187 Dresden
– Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden
– Leuben, Hertzstraße 23, 01257 Dresden

Am Dienstag, 5. Mai, kann der Mund-Nasen-Schutz ab 13 Uhr in folgenden Stadtbezirksämtern abgeholt werden:
– Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden
– Cotta, Lübecker Straße 121, 01157 Dresden
– Klotzsche, Kieler Straße 52, 01109 Dresden
– Prohlis, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden
– Loschwitz, Grundstraße 3, 01326 Dresden
– Blasewitz, Naumannstraße 5, 01309 Dresden

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger:
Die Landeshauptstadt Dresden behält sich vor, dass die Verteilung der Mund-Nasen-Bedeckung abgebrochen wird, sollte der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll