Gau-Bickelheim / A61 – Dreistigkeit siegt nicht immer! Streifenwagen rechts überholt – Zwangspause

Aktuelles von der Rheinland-Pfalz Polizei - Gau-Bickelheim – Am frühen Sonntagmorgen des 29.04.2018 gegen 03.30 Uhr befand sich eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim im Baustellenbereich in Höhe der Anschlußstelle Worms auf der A61 Fahrtrichtung Koblenz. Die Beamten hatten an ihrem Funkstreifenwagen neben der Warnblinkanlage auch Blaulicht und den Schriftzug Gefahr eingestellt, um einen gemeldeten Gegenstand auf der Fahrbahn in der Dunkelheit erkennen und beiseite räumen zu können. Zudem fuhr der Funkstreifenwagen mit einer Geschwindigkeit von rund 20 km/h mittig auf der Fahrbahn, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Nicht schlecht staunten die Beamten allerdings, als sie rechts von einem Audi überholt wurden, welcher mit rund 100 km/h am Streifenwagen vorbeidonnerte.

Ob dieser Dreistigkeit in Verbindung mit der noch vorhandenen Gefahrenstelle, wurde der niederländische Wagen eingeholt, überholt und konnte noch vor dem Gegenstand auf der Fahrbahn zum Stehen gebracht werden. Nachdem die Gefahrenstelle beseitigt war, wurden die Insassen mitsamt dem Fahrzeug auf dem Rastplatz Wonnegau einer Kontrolle unterzogen.

Hierbei konnten bei dem 21jährigen niederländischen Fahrer Anzeichen festgestellt werden, die auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht der Beamten und reagierte positiv auf Cannabisprodukte.

Der junge Fahrer wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Ermittlungen ergaben zudem, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Daher wurde der Zündschlüssel zu dem Wagen sichergestellt.

Nun bot sich der 23jährige Beifahrer an, den Wagen weiterzufahren. Da dieser jedoch auch deutlich unter dem Einfluss von Drogen stand und ebenfalls flunkerte, was seinen Führerschein anging, mussten die beiden eine Zwangspause auf dem Rastplatz einlegen. Somit war der Rückweg des Kurztrips in eine Rheinmetropole jäh beendet.

Die Gefährlichkeit seines Handelns war dem 21jährigen indes nicht bewusst und er zeigte auch keine Einsicht. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Wagen mit dem Gegenstand auf der Fahrbahn kollidiert wäre.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln, sowie eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Der Halter des Fahrzeuges hat sich dafür zu verantworten, den jungen Mann die Fahrt ermöglicht zu haben. VR

OTS: Verkehrsdirektion Mainz

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