Ergebnisse zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren liegen vor.
Hamburg – Seit dem 1. Januar 2017 werden bundesweit in den Krankenhäusern einheitliche „Planungsrelevante Qualitätsindikatoren (PlanQI)“ erhoben. Die Erhebung, die sich zunächst auf die Geburtshilfe, auf gynäkologische Operationen und die Brustchirurgie bezieht, steht im Zusammenhang mit den Änderungen durch das Krankenhausstrukturgesetz. Die Ergebnisse sollen den Planungsbehörden der Bundesländer die Möglichkeit eröffnen, bei der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung vergleichbar mit zu berücksichtigen. Die Datenerhebung, die nun bundesweit zum zweiten Mal durchgeführt wurde, zeigt für die Hamburger Krankenhäuser in der aktuellen Erhebung der Daten des Jahres 2018 ausnahmslos gute Ergebnisse und bestätigt die hohe Qualität der Behandlungen.
Für die zweite Erhebung wurden im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seit Jahresbeginn von den Krankenhäusern für elf definierte Qualitätsindikatoren in der Geburtshilfe (fünf Indikatoren), bei gynäkologischen Operationen (drei Indikatoren) und in der Brustchirurgie (drei Indikatoren) bundesweit einheitlich Daten erhoben und zentral durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in einem abgestimmten Verfahren bewertet. Maßgeblich für die Auswahl dieser Indikatoren in das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ist deren Potenzial, eine Patientengefährdung belastbar messen zu können.
In der Geburtshilfe wird z. B. die erforderliche Anwesenheit eines Kinderarztes bei Frühgeburten wie auch der Zustand der Neugeborenen nach der Geburt überprüft. In der Brustkrebschirurgie wird u. a. überprüft, ob erkranktes Gewebe, das zuvor über eine Ultraschall- oder Röntgenkontrolle markiert wurde, noch während der Operation untersucht wird. Bei den gynäkologischen Operationen werden z .B. Organverletzungen bei laparoskopischen Operationen (Schlüsselloch-Chirurgie) wie auch die Durchführung erforderlicher Gewebeuntersuchungen nach Eierstockoperationen geprüft.
In Hamburg wurden alle elf geburtshilflichen Abteilungen der Plankrankenhäuser sowie alle Plankrankenhäuser, die gynäkologische Eingriffe und Brustkrebsoperationen durchführen, in die Prüfung mit einbezogen. Die insgesamt 23 geprüften Krankenhäuser der Stadt schneiden in der aktuellen Erhebung besonders gut ab – bei keinem Hamburger Krankenhaus wurde eine statistische Auffälligkeit festgestellt.
Eine Veröffentlichung der ausführlichen Daten durch den G-BA ist für den 31.Oktober vorgesehen.
Hintergrund:
Eine statistische Auffälligkeit ist eine Abweichung von einem festgelegten Referenzbereich, bei der mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sie zufällig ist. In dem Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren werden alle statistisch auffälligen Ergebnisse von dem beauftragten IQTIG einer weiteren abgestimmten und standardisierten Prüfung unterzogen (Datenvalidierung und Stellungnahmeverfahren). Die Ergebnisse, bei denen die Stellungnahmen der Krankenhäuser zu den Auffälligkeiten nicht als Ausnahmetatbestand anerkannt wurden, verbleiben am Ende des Verfahrens als auffällige Ergebnisse (Bezeichnung „unzureichende Qualität“).
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Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – Stadt Hamburg