Hamburg – Stadt richtet Krisentelefon für psychisch kranke Menschen ein

Senat legt umfangreichen Psychiatrie-Bericht vor – Versorgung wird weiter ausgebaut.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell -Hamburg – Der Psychiatrie-Bericht der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) sowie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) dokumentiert die in Hamburg bestehenden Strukturen und Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung und benennt Maßnahmen, um die Versorgung weiter zu verbessern. In diesem Jahr startet ein Krisentelefon, das psychisch kranken Menschen in akuten Notsituationen helfen soll. Darüber hinaus wird es zunächst in Harburg eine verbindliche regionale Kooperation zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, sozialpsychiatrischen Diensten und Einrichtungen sowie den Behörden geben, um schwerst psychisch Kranken wohnortnah individuelle Hilfe zukommen zu lassen. Dieses Netzwerk soll anschließend verlässlich in allen Bezirken etabliert werden.

Die Analyse für Hamburg zeigt: Die Stadt verfügt über ein sehr dichtes Netz wohnortnaher psychiatrischer Krankenhausabteilungen und Tageskliniken, darunter neun Krankenhausabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie mit insgesamt 1.621 Betten sowie 29 psychiatrischen Tageskliniken mit 605 Behandlungsplätzen. Daneben gibt es in der Hansestadt sieben Krankenhäuser mit speziellen Stationen und Tageskliniken für Gerontopsychiatrie sowie fünf Kinder- und Jugendpsychiatrische Abteilungen mit 217 Betten und sieben Tageskliniken mit 74 Plätzen. In der ambulanten Versorgung gab es in Hamburg Ende 2017 über 1.200 Ärztinnen und Ärzte (z. B. Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie und Psychiatrie) sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Damit kann die Stadt einen Versorgungsgrad von 160 Prozent bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten und 122 Prozent bei Nervenärztinnen und -ärzten aufweisen.

„Obwohl wir eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungsdichte haben, die man bundesweit kein zweites Mal findet, müssen auch in Hamburg Patientinnen und Patienten außerhalb von Kriseninterventionen mehrere Monate auf einen ambulanten Therapieplatz warten. Wir brauchen dringend eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die nicht die Versorgungssituation der 90er Jahre fortschreibt, sondern soziale Situation und Krankheitslast der Bevölkerung berücksichtigt. Auch sollte kleinräumiger geplant werden“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt im Quartal über 2.000 Psychotherapie-Termine. Damit psychisch kranke Menschen in einer akuten Krisen- und Notsituation auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Hilfe finden, wird in diesem Jahr ein Krisentelefon eingerichtet, das vom sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirks Altona organisiert wird. Das Krisentelefon wird täglich von 17 bis 8 Uhr und an Wochenenden durchgehend zu erreichen sein. Es ist weder Telefonseelsorge noch Terminvermittlung, sondern soll von Kranken oder Angehörigen in krisenhaften Notsituationen genutzt werden. Bei Bedarf wird an Tageskliniken, Krankenhäuser, Sozialpsychiatrische Dienste sowie psychiatrische Institutsambulanzen oder Einrichtungen der ambulanten Sozialpsychiatrie weitervermittelt.

Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: „Wir haben zur Zeit ausreichende stationäre und teilstationäre Kapazitäten in Hamburg und steuern bei Bedarf nach. Wir müssen aber daran arbeiten, dass psychisch Kranke nicht unnötig hospitalisiert werden und insbesondere schwerst und chronisch Kranke schnellen Zugang zur Versorgung finden. Niemand soll durch das Netz unserer Hilfen fallen.“

Um psychisch kranken Menschen in jedem Bezirk wohnort- und zeitnah erforderliche Hilfe gewähren zu können, werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Krankenhäuser, sozialpsychiatrische Dienste und Einrichtungen sowie die Behörden künftig verbindliche Kooperationen eingehen. Dabei soll vor allem Erkrankten mit einem komplexen Hilfebedarf geholfen werden, also solchen, die neben einer psychischen Erkrankung auch etwa von Wohn- und Arbeitslosigkeit, körperlichen Beeinträchtigungen, Suchtverhalten etc. betroffen sind. Eingebunden werden sollen hierbei neben der klinisch-psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung auch Einrichtungen wie etwa die Obdachlosenhilfe, das Suchthilfesystem, das Fachamt Eingliederungshilfe oder Träger der beruflichen Rehabilitation. Diese Kooperationspartner verpflichten sich dabei, die Hilfen so effektiv und verantwortungsbewusst wie möglich einzusetzen und niemanden wegen Art und Schwere der Störung auszuschließen. Die Menschen mit einer psychischen Erkrankung sollen möglichst individuell zugeschnittene Hilfen in ihrem Lebensfeld erhalten. In einem ersten Schritt soll modellhaft eine solche Kooperation im Bezirk Harburg erprobt werden, da dort Vereinbarungen zwischen den ambulanten, teilstationären Diensten und dem Asklepios Klinikum Harburg bereits seit mehr als 20 Jahren stark ausgeprägt sind. Für das Krisentelefon und das Modellvorhaben in Harburg werden die BGV und die BASFI finanzielle Mittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung stellen.

Auch für Menschen, die in besonderen Lebenslagen einen speziellen Unterstützungsbedarf haben, hält Hamburg bedarfsgerechte Angebote bereit. Für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Geflüchteten wird im Sommer 2019 ein koordinierendes Zentrum eröffnen, das die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete in einem Netzwerk zusammenführen, ihre Arbeit unterstützen und stärken soll. Zur Überwindung von Barrieren bei der sprachlichen und kulturspezifischen Verständigung werden darüber hinaus Dolmetscherleistungen vom Senat weiterhin gefördert.

Für obdachlose Menschen sind bereits 2013 drei Schwerpunktpraxen mit hausärztlichen und psychiatrischen Sprechstunden modellhaft eingerichtet worden, die einen niedrigschwelligen Zugang in die Gesundheitsversorgung eröffnen. Seit 2016 sind diese durch Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der BASFI in ihrem Bestand gesichert und entfristet.

Für junge Menschen, die einer psychiatrischen Versorgung bedürfen, sichert die 2017 neu aufgestellte Hamburger Kooperationskonferenz verbindliche Verfahren zwischen den jeweiligen Handlungsfeldern:

Neben den Systemen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie ist nun auch der Akteur Schule vertreten. So können klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geregelt, komplexe Einzelfälle auf bezirklicher Ebene beraten werden und Absprachen für Übergänge von dem einem zum anderen System koordiniert werden.

Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: „Hamburger Kinder, Jugendliche und Familien sollen bestmöglich unterstützt werden – auch, wenn es mal schwierig wird, in belasteten Situationen und Lebensphasen. Durch eine enge Abstimmung der unterschiedlichen Systeme können sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. So wird ein gutes Aufwachsen in Hamburg möglich.“

Hintergrund:

Der Senat hat das Ziel formuliert, die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in der Hansestadt weiter zu entwickeln und Versorgungsstrukturen auszubauen, die sich an den Bedarfen insbesondere der schwer und chronisch psychisch Kranken orientieren und den schnellen Zugang zur Behandlung auch in Krisensituationen sichern. Auf 190 Seiten liefert der Psychiatrie-Bericht umfangreiche Informationen zum aktuellen Stand der Versorgung in Hamburg, zu den Rahmenbedingungen und zur psychiatrisch, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung. Dabei werden sowohl die medizinischen als auch die rehabilitativen Aspekte betrachtet.

Der Psychiatrie-Bericht und weitere Informationen stehen zur Verfügung unter: https://www.hamburg.de/krankenhaus/5525860/psychiatrische-versorgung/

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Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Stadt Hamburg