Alle Koblenzer Kinder und Jugendliche haben das Recht den Jugendrat als deren Interessenvertretung zu wählen, wenn sie zwischen dem 07.12.2000 und dem 06.12.2008 geboren und am ersten Tag der Wahl mindestens drei Monate in Koblenz mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Wahlbenachrichtigungen dienen auch als Ausweis für die Stimmabgabe der Wahlberechtigten in den jeweiligen Wahllokalen.
Bei Fragen steht Alexander Schröder von der Stabsstelle Wahlen des Ordnungsamtes unter 0261/129-4674 oder per Email unter wa****@***********nz.de zur Verfügung. Wichtige Informationen zur Wahl des Jugendrates finden sich auf www.wahlen.koblenz.de.
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Stadt Koblenz