Die nebenliegenden Fußgängerzonen sind hiervon ausgenommen. Die Anordnung dient der Erprobung einer „zweiten Andienungszeit“ und ist zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ab Aufstellung der Schilder in den betreffenden Straßen.
Mit der Montage der Beschilderung wird am Montag, 10. Oktober begonnen.
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Text: Stadt Koblenz