Mainz – Coronavirus Update 19.08.2020: Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung

Nachrichten-aus-Mainz-am-Rhein-RLP-Mainz – (rap) In den vergangenen Tagen hat das Ordnungsamt intensiv die Einhaltung der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) kontrolliert. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich die meisten der Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Hygiene-Regeln gehalten haben.

Allerdings wurden auch einige Verstöße registriert: So mussten Verstöße im Bereich der Gastronomie und dort hauptsächlich im Wartebereich festgestellt werden. Hier wurden insgesamt zehn Fälle registriert.

Auch der Mainzer Wochenmarkt wurde einer Kontrolle unterzogen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten dabei fest, dass der überwiegende Teil der Kundinnen und Kunden sowie Beschickerinnen und Beschicker die Mund-Nase-Bedeckung trug. Allerdings musste auch hier in insgesamt 14 Fällen ein Verstoß gegen die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) geahndet werden.

Auch in den Mainzer Bussen hat das Ordnungsamt am Montag/Dienstag, 17./18. August pünktlich zum Schulstart Kontrollen durchgeführt. Hier wurden insgesamt sieben Verstöße registriert. Die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger – bei sechs von ihnen handelte es sich um Schüler/innen – wurden ebenfalls mündlich verwarnt.
Die Betroffenen zeigten sich allesamt einsichtig und haben ihre mitgeführte Maske sodann aufgesetzt, bzw. richtig aufgesetzt.

Bei einer weiteren Kontrolle von Einzelhandelsgeschäften wurden sowohl Kundinnen und Kunden – als auch ein Inhaber – angetroffen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle keine MNB trugen. Hier wurden fünf Verstöße festgestellt.

Das Ordnungsamt wird in unregelmäßigen Abständen die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen an den bekannten Örtlichkeiten weiterhin kontrollieren und – sofern notwendig – Verwarngelder erheben und förmliche Bußgeldverfahren einleiten. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Tragen von MNB wird grundsätzlich mit € 50 Verwarngeld geahndet.

Erläuterung:
Nach der derzeit geltenden 10. CoBeLVO ist es insbesondere vorgeschrieben
– im öffentlichen Personennahverkehr,
– auf Wochenmärkten und
– in Einzelhandelsbetrieben
eine MNB zu tragen.
Auch bei Warte- und Abholsituationen in Restaurants, Cafés, Eisdielen und weiteren gastronomischen Betrieben gilt die Maskenpflicht sowohl innerhalb der Räumlichkeiten der Einrichtung als auch im Freien.

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Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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