Niedersachsen – Region Hannover: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Mittelrhein-Tageblatt - Newsportal - Niedersachsen - Aktuell - Niedersachsen – Region Hannover: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt der Firma Eavor GmbH die Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Erdwärme erteilt. Das Erlaubnisfeld „Kleefeld“ liegt in der Region Hannover und ist gut 99 Quadratkilometer groß.

Die Firma Eavor hatte am 9. Januar 2020 den Antrag auf Aufsuchung für Erdwärme für gewerbliche Zwecke gestellt. Das Feld „Kleefeld“ zieht sich L-förmig über weite Teile des Stadtgebietes von Hannover ungefähr von Langenhagen über Ricklingen bis Lehrte. Die Erlaubnis beginnt am 1. August 2020 und läuft bis zum 31. Juli 2022.

Mit der Erlaubnis hat sich die Firma Eavor jetzt in einem ersten Schritt das alleinige Recht gesichert, in dem festgelegten Gebiet Erdwärme aufsuchen zu dürfen. Damit sind noch keine technischen Maßnahmen verbunden. Technische Maßnahmen müsste die Firma Eavor gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen. Über diese Betriebspläne würde dann das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und den Gemeinden als Planungsträgern entscheiden.

Das LBEG hatte die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Lehrte und Langenhagen in das Vergabeverfahren für die Aufsuchungserlaubnis eingebunden und die betroffenen Gemeinden informiert. Die Kommunen benannten im Rahmen ihrer Stellungnahme keine überwiegenden öffentlichen Interessen, die eine Aufsuchung von Erdwärme ausschließen. Da auch die anderen, im Gesetz aufgeführten Versagungsgründe, nicht zutrafen, hat das LBEG jetzt die Erlaubnis erteilt.

Weitere Infos zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen):

http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default


Herausgeber: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com