Der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin entfernte sich nach dem Unfallgeschehen unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Aufgrund des an dem geparkten Pkw festgestellten Schadensbildes ist davon auszugehen, dass an dem unfallverursachenden Fahrzeug eine Anhängerkupplung angebracht war und der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin rückwärts gegen den geparkten Pkw gefahren ist.
Eventuell könnte es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen Lkw handeln.
Zeugen werden gebeten, sich bei der PI Lebach, Tel.: 06881/505-0, zu melden.
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Urheber: Polizei Lebach