Sozialwahl 2029: Selbstverwaltung macht Online-Wahlen möglich

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Sozialwahl 2029: Selbstverwaltung macht Online-Wahlen möglich – Berlin (ots) – Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt die Weichen für die Zukunft. Nachdem der Bundestag mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz die gesetzliche Grundlage für eine Online-Wahl zur Sozialwahl 2029 ebnete, macht nun auch die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund den Weg frei für künftige Online-Wahlen.

„Die Einführung der Online-Wahl ist ein historischer Schritt für mehr Bürgernähe und ein wichtiger Baustein der digitalen Modernisierung unserer Verwaltung“, betont Hans-Werner Veen, alternierender Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der heutigen Vertreterversammlung in Berlin.

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Sozialwahl 2029: Stimmabgabe auch digital möglich

Grundlage für die Online-Wahl sind Änderungen im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV), mit denen die urwählenden Sozialversicherungsträger – darunter die Deutsche Rentenversicherung Bund – ermächtigt werden, digitale Wahlformen einzuführen. Über die konkrete Umsetzung entscheidet jedes Haus eigenverantwortlich im Rahmen seiner Selbstverwaltung. In der heutigen Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund ist mit einer entsprechenden Satzungsänderung für diese die Grundlage für künftige Online-Wahlen gelegt worden. „Mit der Online-Wahl übernehmen wir Verantwortung für ein anspruchsvolles, aber zukunftsweisendes Projekt und wollen mehr Menschen für demokratische Mitbestimmung in der Rentenversicherung gewinnen“, so Veen.

Umfangreiche technische Anforderungen zu gewährleisten

Mit der Einführung der Online-Wahl sind umfangreiche technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen verbunden, um Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Sicherheit der digitalen Stimmabgabe zu gewährleisten. Gleichzeitig bietet die Online-Wahl erhebliche Chancen:

  • bessere Erreichbarkeit jüngerer, bislang unterrepräsentierter Wählergruppen,
  • stärkere Nutzung des elektronischen Personalausweises als sicheres Zugangsmedium zu Onlineservices,
  • Abbau von Barrieren und Stärkung von Akzeptanz und Vertrauen in digitale Verwaltungsangebote.
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Betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung

Neben den Änderungen zur Sozialwahl verfolgt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz das Ziel, die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Seit den Reformen der 2000er Jahre soll die Lebensstandardsicherung im Alter durch das Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge erreicht werden. Noch aber trägt die betriebliche Altersversorgung nur einen vergleichsweise geringen Anteil zum gesamten Leistungsvolumen der Alterssicherung bei.

„Gerade in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigerem Einkommen ist die betriebliche Altersversorgung noch zu wenig verbreitet“, erläutert Veen. Das Gesetz setzt hier an, indem es den Rahmen insbesondere für das Sozialpartnermodell erweitert und die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung verbessert. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen bei der maximalen Höhe des Förderbetrags, bei Einkommensgrenzen für staatliche Förderung sowie bei Regelungen zum Arbeitgeberwechsel. Ziel ist es, Effizienz, Attraktivität und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern.

„Sofern das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wie geplant wirkt und die zweite Säule stärkt, kann es gelingen, die Funktionsfähigkeit des Drei-Säulen-Modells zu verbessern. Das ist bisher noch nicht ausreichend gelungen“, so Veen. „Entscheidend ist, dass sich die verschiedenen Wege der Alterssicherung sinnvoll ergänzen und es nicht zu Verschiebungen zulasten einer einzelnen Säule kommt.“

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Weitere Änderungen zur Selbstverwaltung

Darüber hinaus enthält das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz weitere punktuelle Anpassungen zur sozialen Selbstverwaltung. Diese zielen darauf ab, Verfahren zu modernisieren, Beteiligungsrechte zu präzisieren und die Arbeit der Selbstverwaltung im Interesse der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner noch transparenter und effizienter zu gestalten.

„Die Änderungen zeigen, dass Selbstverwaltung kein statisches Modell ist, sondern sich weiterentwickelt“, fasst Veen zusammen. „Wir nehmen diese Aufgabe an: Im Sinne der Betriebe, der Beschäftigten und derjenigen, die bereits eine Rente beziehen.“

Der vollständige Redebeitrag von Hans-Werner Veen steht auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Download bereit.

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Text: Deutsche Rentenversicherung Bund

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