Darüber hinaus sind am Karfreitag, 14. April 2017, zusätzlich verboten:
in Räumen mit Schankbetrieb: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (beispielsweise Musikdarbietungen, Preisskate und -kegeln etc.);
öffentliche sportliche Veranstaltungen;
alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
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Text: Stadt Braunschweig
Pressestelle
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig