Leider aber ist seit Montag die Rechtslage klar: Die 12 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt ausdrücklich in § 12 Abs. 4 auch weiterhin das Abhalten von Märkten. Auch die Regierung von Unterfranken sieht keinen Raum für eine Ausnahme.
Als kleines Trostpflaster will nun die Stadt Würzburg an vier verschiedenen Innenstadtflächen, nämlich dem Dominikanerplatz, der QR-Code in der Eichhornstraße, vor der Marienkapelle und am Oberen Markt, dem Landesverband BLV sogenannte Verbandsplätze ab kommenden Montag anbieten. Der BLV bekommt ein Sondernutzungsrecht nach dem Straßenrecht und kann im Wochenwechsel dort je ein Einzelverkaufsstand aufstellen.
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Christian Weiß
FA Presse, Kommunikation und LoB
-Leiter Pressestelle-
Stadt Würzburg
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