Zweibrücken – Bei der Personenkontrolle zweier 16 und 24 Jahre alter Fußgänger am 19.02.2010 gegen 18:15 Uhr in der Gottlieb-Daimler-Straße schlug den Beamten Cannabisgeruch entgegen, weshalb sie die beiden Personen durchsuchten.
Der 16-Jährige führte in seiner Bekleidung zwei Gramm Haschisch, einen Grinder mit Marihuana-Anhaftungen, Konsumgegenstände mit Amphetaminanhaftungen und einen Dolch mit sich. In seinem Geldbeutel entdeckten die Beamten vier falsche 50 EUR-Scheine und drei falsche 10 EUR-Scheine.
Gegen den 16-Jährigen wurden zwei Strafanzeigen (§ 146 StGB/Geldfälschung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Führen eines Dolches als Minderjähriger) eingeleitet. Die Gegenstände wurden sichergestellt; der Vater des Jugendlichen wurde über die polizeilichen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Beim 24-Jährigen wurden keine Gegenstände aufgefunden, die zu beanstanden gewesen wären. | pizw