CDU im Widerspruch: Unvereinbarkeitsbeschluss gebrochen – Kooperation mit der Linken sorgt für Aufsehen
Ein Kommentar von Holger Korsten zur politischen Gratwanderung bei und nach der Kanzlerwahl.
Hamburg, Berlin – Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler hat nicht nur politische Geschichte geschrieben, sondern auch innerparteilich für erhebliche Spannungen gesorgt. Nachdem Merz im ersten Wahlgang durchfiel, gelang ihm im zweiten Anlauf die Wahl – mit Stimmen aus dem Lager der Linkspartei. Diese Entwicklung sorgt für Diskussionen, denn sie steht im offenen Widerspruch zum Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU.
Seit 2018 gilt für die Christdemokraten eine klare Linie: Keine Zusammenarbeit mit der Linkspartei und der AfD – festgehalten in einem Beschluss, der bislang als unverrückbare Leitlinie galt. Doch nun scheint dieser Grundsatz in der politischen Realität zu bröckeln. Zwar versichert CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann öffentlich, dass der Beschluss weiterhin Bestand habe. Doch das Abstimmungsverhalten im Bundestag spricht eine andere Sprache.
Die Linke begrüßt diesen Wandel. Parteichefin Janine Wissler erklärte: „Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist seit Dienstag Geschichte.“ Und tatsächlich: Die Tatsache, dass Stimmen aus ihrer Fraktion zur Kanzlerwahl von Friedrich Merz beigetragen haben, deutet auf eine neue politische Realität hin – eine Realität, die Pragmatismus signalisiert – aber zugleich grundlegende Fragen nach Prinzipien und Glaubwürdigkeit aufwirft.
Zugleich hält die CDU an ihrer sogenannten „Brandmauer“ zur AfD fest – und das mit Nachdruck. Forderungen aus einzelnen Kreisverbänden, wie jüngst aus dem Harz, diese Brandmauer zu überdenken, werden vom CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt und der Bundespartei scharf zurückgewiesen. Der Grund: Die AfD wird weiterhin vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft – ein Vorwurf, der gegenüber der Linken in dieser Form nicht besteht.
Dennoch bleibt ein schaler Beigeschmack. Wenn der Unvereinbarkeitsbeschluss für die Linke aufweicht, stellt sich die Frage, warum er für die AfD als absolut gilt – ungeachtet der tatsächlichen Inhalte und Positionen. Kritiker sprechen von einer doppelten Moral und werfen der CDU vor, sich opportunistisch den Machtverhältnissen im Bundestag zu beugen.
Doppelte Standards? Linke-Rhetorik bleibt unbeachtet
Ein weiterer Aspekt der Debatte betrifft die Bewertung radikaler Aussagen innerhalb der Linkspartei. Während jede Äußerung der AfD unter der Lupe des Verfassungsschutzes steht, bleibt auffällig, dass extreme Positionen von Linken-Politikern kaum institutionell hinterfragt werden.
Ein ausführlicher Artikel im Mittelrhein Tageblatt geht dieser Frage nach: Verfassungsschutz unter Beobachtung – Warum bleiben radikale Aussagen der Linken unbeachtet?
Dort werden unter anderem Aussagen wie „Kapitalismus stürzen“, „Systemfrage stellen“ oder gar „Alle AfDler gehören in die Gaskammer“ thematisiert – Sätze, die bislang weder politische noch juristische Konsequenzen nach sich zogen. Der Artikel wirft die berechtigte Frage auf, ob der Maßstab des Verfassungsschutzes auf dem linken Auge blind ist und ob der politische Diskurs noch nach denselben Regeln für alle geführt wird.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das Timing. Die Gespräche mit der Linkspartei fanden ausgerechnet zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang zur Kanzlerwahl statt – ein Zeitpunkt, der strategisch kaum brisanter sein könnte. Viele Beobachter sehen darin eine bewusste Grenzüberschreitung, um die Kanzlerschaft von Friedrich Merz abzusichern – auch um den Preis eines parteiinternen Tabubruchs.
Was bleibt, ist ein beschädigtes Bild von politischer Verlässlichkeit. Die CDU muss sich nun erklären – gegenüber ihrer eigenen Basis, gegenüber konservativen Wählern, aber auch gegenüber einem politischen Umfeld, das sich gerade neu sortiert. Ob dieser Kurs zur Stabilität beiträgt oder langfristig Vertrauen kostet, wird sich erst zeigen.
Denn eines ist klar: In der Demokratie zählt nicht nur, wie man Mehrheiten organisiert – sondern auch, wie glaubwürdig man dabei bleibt (hk).