Afghanistan-Abschiebung mit Zahlung von 28.000 Euro an afghanische Straftäter – Am Freitagmorgen wurden 28 afghanische Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Dieser Abschiebeflug war der erste nach Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021. Die Abschiebung, die unter großer Beteiligung von elf Bundesländern organisiert wurde, erregte nicht nur wegen der Rückführung in ein krisengeschütteltes Land Aufsehen, sondern auch wegen der Zahlung von jeweils 1.000 Euro „Handgeld“ an die Abgeschobenen.
Diese Zahlung ist Teil eines Förderprogramms des Bundes, das in erster Linie dazu dient, die Abschiebung rechtlich abzusichern. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022, das besagt, dass Abschiebungen angefochten werden können, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre elementarsten Bedürfnisse in der Heimat zu befriedigen. Die Behörden müssen daher sicherstellen, dass die Abgeschobenen zumindest für eine gewisse Zeit finanziell abgesichert sind, um solche rechtlichen Anfechtungen zu verhindern.
Das „Handgeld“ soll den Abgeschobenen ermöglichen, ihre Rückkehr in die Heimat zu überbrücken und die grundlegenden Lebenshaltungskosten für eine gewisse Zeit zu decken. Es handelt sich dabei um eine Praxis, die im Rahmen des sogenannten REAG/GARP-Programms (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany und Government Assisted Repatriation Programme) angewendet wird. Ziel dieses Programms ist es, sowohl die Rückkehr zu erleichtern als auch den abgeschobenen Personen eine gewisse Basis für einen Neustart zu bieten.
Angesichts der niedrigen Löhne in Afghanistan stellt dieses Handgeld einen beträchtlichen Betrag dar. Ein durchschnittlicher Arbeiter in Afghanistan verdient jährlich zwischen 300 und 600 Euro, abhängig von der Region und der Branche. In vielen Fällen liegt das monatliche Einkommen bei lediglich 25 bis 50 Euro. Die Zahlung von 1.000 Euro entspricht daher einem Vielfachen des Jahresgehalts eines afghanischen Arbeiters und könnte in der unsicheren wirtschaftlichen Lage vor Ort einen wesentlichen Unterschied machen.
Eine Sorge, die in diesem Zusammenhang aufkommt, ist, dass das Handgeld genutzt werden könnte, um eine Rückkehr nach Deutschland zu finanzieren. Dies erscheint jedoch unwahrscheinlich, da die Betroffenen in der Regel einem Wiedereinreiseverbot unterliegen, das ihre Rückkehr für mehrere Jahre legal verhindert. Zudem sind die Kosten für einen internationalen Flug nach Deutschland erheblich höher als das ausgezahlte Handgeld. Eine legale Rückkehr wäre ohne ein gültiges Visum zudem nicht möglich, was die Wahrscheinlichkeit einer solchen Nutzung des Geldes weiter verringert.
Die Abschiebung und das damit verbundene „Handgeld“ stießen auf heftige Kritik, insbesondere von Menschenrechtsorganisationen, die die Sicherheit und das Wohlergehen der Abgeschobenen in Afghanistan in Frage stellen. Politisch wird der Vorgang unterschiedlich bewertet: Während Teile der Bundesregierung die Abschiebungen als notwendig und rechtmäßig bezeichnen, warnen andere, dass dies indirekt zu einer Legitimierung der Taliban führen könnte.
Diese umstrittene Praxis zeigt einmal mehr die Herausforderungen, vor denen Deutschland in der Migrationspolitik steht, insbesondere in Bezug auf die Rückführung von Straftätern in Krisengebiete.