Da die Kontrolle von Seiten des Fahrers damit begann, dass dieser angab keine Fahrerlaubnis vorzeigen zu können, da er keine hat, wurde gegen diesen ein Strafverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass der Roller keine Haftpflichtversicherung mehr hatte dafür aber ein falsches Versicherungskennzeichen am Roller angebracht war.
Da der 28-jährige schon mehrfach in diese Hinsicht aufgefallen ist, wurde der Roller sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.