Berlin – Bundestag: Änderungen im Umweltrecht beschlossen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss.

Deutsches Tageblatt - Heute im Bundestag - Aktuell -Berlin – Bundestag: (hib/LBR) Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen im Bereich des Umweltrechts (19/13439) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen angenommen.

Der Gesetzentwurf sieht Änderung im Bereich des Umweltauditgesetzes (UAG) vor. Diese dienen der Anpassung an die novellierte Energiemanagementnorm ISO 50001. Weitere Änderungen im UAG gehen auf die EU-Verordnung 1221/2009 zum betrieblichen Umweltmanagement (EMAS) zurück. Auch im Atomgesetz (AtG) und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) sind von der Bundesregierung Änderungen vorgesehen. Durch diese soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Kosten, Beiträge und Umlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erheben zu können. Als Ablieferungsort für radioaktive Abfälle soll neben dem Endlager auch das von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Zentrale Bereitstellungslager festgelegt werden.

Darüber hinaus soll aufgrund des StandAG und der Endlagervorausleistungsverordnung ein Widerspruchsverfahren für Kostenbescheide eingeführt werden. Mit dem Gesetz soll auch der Name des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geändert werden in „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE). Dies sorge für „Klarheit im Hinblick auf die notwendige Abgrenzung der an der Entsorgung beteiligten Akteure“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

In der Diskussion im Ausschuss betonten Vertreter aller Fraktionen die Wichtigkeit der Anpassungen an europäische Vorgaben. Ein Vertreter der Unionsfraktion lobte den Gesetzentwurf im Bezug auf die Verbesserung im Bereich des Widerspruchverfahrens und der Möglichkeiten im Bereich von Bußgeldern. Ein Vertreter der AfD-Fraktion kritisierte die Namensumbenennung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit als „unnötig und unangebracht“ und fragte, was der Begriff der „nachhaltige Unternehmensführung“ im Gesetz genau bedeute. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion merkte an, dass bei der Zulassung von Umweltgutachtern und freien Umweltgutachtern ein Rechtsstreit anhängig sei, der im Gesetzentwurf nicht erwähnt worden sei.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion verteidigte den Gesetzentwurf. Vor allem die Anpassungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung seien begrüßenswert. Dass der Gesetzentwurf verschiedene Gesetze ohne Sachzusammenhang vermenge und im Bereich des Atomgesetzes Kostenrisiken auf den Steuerzahler übertragen werden, kritisierte ein Vertreter der Linken-Fraktion. Eine Vertreterin der Grünen befand die Namensumbenennung als notwendig, um Verwechslungen zu vermeiden. Sie kritisierte jedoch, dass die Bundesregierung weit davon entfernt sei, die in der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebten 5.000 Standorte für das betriebliche Umweltmanagement (EMAS) zu erreichen.

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