Dresden (SN) – Ab sofort sind Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende – im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln – wieder möglich.
Die bestehenden Angebote wurden dahingehend angepasst: So kann nun anteilig im Schichtsystem gearbeitet werden oder die Arbeiter wechseln sich tageweise ab. An der frischen Luft kann weitgehend uneingeschränkt gearbeitet werden. Das Sozialamt informiert Asylsuchende, für die eine Arbeitsgelegenheit in Betracht kommt, in der Regel schriftlich über den Re-Start der Tätigkeit. Die Teilnahme ist zunächst freiwillig. Geflüchtete, die zur Risikogruppe gehören, werden nicht angeschrieben. Asylsuchende, die Interesse an einer Arbeitsgelegenheit haben, für die es 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde gibt, melden sich am besten per E-Mail beim Sozialamt: agh-asyl@dresden.de. Interessenten können außerdem montags und freitags zwischen 8 und 12 Uhr im Sozialamt, Junghansstraße 2, Zimmer 222, vorsprechen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Hintergrund
Diese Arbeitsgelegenheiten sind niedrigschwellige Angebote zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Asylsuchenden erwerben neben einfachen handwerklichen Fertigkeiten Basiskenntnisse der deutschen Sprache und Grundwissen über das gesellschaftliche Leben in Deutschland. Pro Arbeitsstunde wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent gezahlt. Das Tätigkeitsspektrum ist vielfältig: Die Asylsuchenden packen beispielsweise als Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst mit an, unterstützen bei der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen sowie bei der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Raum und auf Friedhöfen. Sie helfen auch auf dem Gebiet der Sprachmittlung, im Umweltschutz sowie bei der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen. Die Teilnahme ist nur mit Zuweisung des Sozialamts möglich.
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